Was dem BdZ wichtig ist

Zigarren und Zigarillos werden meist von Konsumenten in gehobenem Alter und auch nur gelegentlich geraucht. Jugendliche haben nachweislich kein Interesse daran und Zigarren stellen keine Einstiegsprodukt dar. Deshalb nehmen sie in der Tabakregulierung als Genuss- und Kulturgut eine Sonderstellung ein. Die Erfahrung hat diese Ausnahme bestätigt: Die Absatzmengen von Zigarren und Zigarillos sind bislang nicht gestiegen und es ist keine Substitution zu Lasten von anderen Tabakprodukten nachweisbar.

Tabakprodukte gehören nicht in die Hände von Kindern

Nichtraucherschutz sollte kooperativ und konstruktiv umgesetzt werden

Die Besonderheiten von Zigarren/Zigarillos sollten bei der Besteuerung berücksichtigt werden

Ausnahmeregelungen für Zigarren/Zigarillos sollten erhalten bleiben

Verpackungen sollten vielfältig und Warnhinweise moderat bleiben

Aromen bereichern den Genuss, ermöglichen Vielfalt und prägen die Identität von Zigarren/Zigarillos

Werbung und Beratung am Point of Sale stärken die Marktvielfalt

Zigarren/Zigarillos sind nicht von Tabakschmuggel betroffen und sollten eine Ausnahmeregelung erhalten

Der Genuss des Zigarre-/Zigarillorauchens steht im Zeichen der Harmreduction